Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zum Schützenverein Ramelsloh kann jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erwerben. Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren können als Jungschützen in den Verein aufgenommen werden. Im Alter von 21 Jahren werden die Jungschützen vom Verein als Schützen übernommen.
Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit erteilt.

Beiträge

Aktive Mitglieder ab 21 Jahre

Beitrag:  
    Einzelperson1  2 € 23,50 (vierteljährlich)
    Ehepaar € 41,–  (vierteljährlich)
    Familienbeitrag3 € 47,–  (vierteljährlich)
Umlage Königskasse € 29,–  (jährlich im 3.Quartal; pro Person
Beerdigungsumlage    individuell4        (je Todesfall; pro Person)

1. Für Vereinsmitglieder, die sich in der Ausbildung (Lehre, Studium) befinden oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gesonderte Bedingungen ( siehe hierzu Aktive Mitglieder ab 18 Jahre).

2. Vereinsmitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre dem Verein angehören, sind Ehrenmitglieder. Ebenfalls kann ein Vereinsmitglied ab dem alter von 50. Jahren und einer Mitgliedschafft von mindestens 10 Jahren zum Ehrenmitglied ernannt werden. Sie zahlen lediglich einen ermäßigten Vereinsbeitrag von vierteljährlich €10,-.

3. Sind Ehepaare und deren Kinder (bis 18 Jahre) Mitglied des Schützenvereins Ramelsloh, so wird statt des Ehepaar-Beitrages ein Familienbeitrag in Höhe von vierteljährlich €47,– erhoben, unabhängig davon, wie viele Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Mitglied des Schützenvereins sind.

4. Die anfallenden Kosten werden anteilig auf jedes Mitglied aufgeteilt.


Aktive Mitglieder bis 21 Jahre (Jugendliche und ermäßigte Beiträge)

  • Der Jahresbeitrag beträgt für Jugendliche € 24,–. Er wird vierteljährlich in Teilbeiträgen von jeweils € 6,– erhoben.
  • Ein ermäßigter Jahresbeitrag gilt auch für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht das 21. Lebensjahr. Der Beitrag beläuft sich für diese Mitglieder auf € 36,– und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen von € 9,– eingezogen.
  • Vereinsmitglieder, die sich in der Ausbildung (Lehre, Studium) befinden oder den Bundesfreiwilligen Dienst ableisten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen ebenfalls den ermäßigten Beitrag von € 36,–. Um diesen ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag und die Vorlage der entsprechenden Nachweise nötig.

Fördernde Mitglieder
Der Vereinsbeitrag als förderndes Mitglied beträgt mindestens € 80,- jährlich.

Mitgliedsantrag finden Sie hier.